
Zakon o radu
In dieser Ausgabe präsentieren wir Ihnen den Text eines der am meisten erwarteten Gesetze der letzten Jahre, des neuen Arbeitsgesetzes.
Der Prozess zur Verabschiedung des neuen Arbeitsgesetzes begann 2008, und die Gesetzesvorschläge wurden dem kroatischen Parlament mehrmals vorgelegt. Die Verabschiedung des neuen Arbeitsgesetzes wurde von einer breiten öffentlichen Debatte, insbesondere unter den Sozialpartnern, begleitet, die schließlich zu einigen Kompromisslösungen führte. Das neue Arbeitsgesetz wurde in der 15. Sitzung des kroatischen Parlaments am 4. Dezember 2009 verabschiedet und im Amtsblatt Nr. 149/09 vom 15. Dezember 2009 veröffentlicht. Es trat am 1. Januar 2010 in Kraft, sodass einige von Ihnen die neuen Rechtsvorschriften vermutlich bereits in der Praxis anwenden konnten. Das neue Arbeitsgesetz enthält auch neue berufsrechtliche Lösungen, die den Gesetzestext schlüssiger machen. Der vorherige Gesetzestext wurde inhaltlich wesentlich verändert. Eine wichtige Neuerung ist die Begrenzung des Abschlusses eines oder mehrerer aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge auf einen ununterbrochenen Zeitraum von höchstens drei Jahren, unabhängig von der Art der Tätigkeit. Die neuen Bestimmungen umfassen auch Teile des Arbeitsrechts, die sich auf Arbeitszeit und Urlaub beziehen. Die Änderungen des Gesetzestextes zur Mindestdauer des Jahresurlaubs haben wohl die meisten öffentlichen Kommentare erhalten, stellen aber nur einen Teil der Änderungen im Urlaubsrecht dar. Mit den neuen Bestimmungen des Arbeitsgesetzes können erstmals zahlreiche Einrichtungen von den gesetzlichen Bestimmungen zu Arbeitszeit und Pausen befreit werden, sofern sie mit dem Arbeitgeber eine Vereinbarung über deren eigenständige Festlegung getroffen haben. Auch im Bereich der Zustellung von Entscheidungen über Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis wurden wichtige Neuerungen eingeführt.
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