Međunarodno privatno pravo – opći dio
Das Internationale Privatrecht ist ein Rechtsgebiet innerhalb der Rechtsordnung eines Landes, das rechtliche Regeln, Grundsätze und Methoden zur Lösung privatrechtlicher Situationen mit internationalem Charakter enthält.
Der Name Internationales Privatrecht wurde erstmals vom amerikanischen Rechtstheoretiker Joseph Story (1789 – 1845) eingeführt. Heute ist im angelsächsischen Rechtskreis die Bezeichnung „Recht des Kollisionsrechts“ vorherrschend. In Situationen mit internationalem Charakter wenden die Gerichte eines Landes unter bestimmten Voraussetzungen das Recht eines anderen Staates oder das Recht mehrerer ausländischer Staaten an. Das Recht, welches Land das Gericht auf eine bestimmte Rechtssituation anwendet, wird durch die Regeln zur Bestimmung des anwendbaren Rechts bestimmt, die als Kollisionsnormen bezeichnet werden.
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